AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen WANDWERK S.à r.l.
Holzbau- und Schreinerarbeiten
Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Holzbau- und Schreinerarbeiten, die Sie bei uns:
WANDWERK S.à r.l. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: L-6314 Beaufort, 6, rue des Promenades
H.R. Luxemburg: B 229249
Niederlassungsermächtigungen: 10097345/0-1
(hiernach auch “Auftragnehmer” genannt)
in Auftrag geben, sowie jegliche daraus resultierenden vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen und erbrachten Dienstleistungen.
1.2. Der Auftraggeber bestätigt, dass unsere Angebote, Lieferscheine und Verträge, sowie die vorliegenden AGB die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien darstellen und somit jedes vorherige Schriftstück oder mündliche Vereinbarung aufheben.
1.3. Die vorliegenden AGB sind maßgebend und haben Vorrang vor jeglichen Klauseln, Kaufbedingungen (allgemeine oder besondere) und Angaben auf Dokumenten oder Unterlagen des Auftraggebers.
1.4. Die AGB des Auftraggebers verpflichten uns nicht, es sei denn wir hätten ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Unser Einverständnis kann in keinem Fall von dem Umstand abgeleitet werden, dass wir geschäftliche Beziehungen, selbst langfristiger Natur, mit dem Auftraggeber unterhalten, ohne dessen AGB beanstandet oder deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen zu haben.
1.5. Wird eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von uns nicht angewandt oder eine besondere ausdrückliche Ausnahme zu einer oder mehreren Bestimmungen nicht vorgesehen, kann der Auftraggeber daraus nicht den Verzicht auf eine Anwendung der Bestimmungen dieser AGB schließen.
1.6. Die vorliegenden AGB gelten als Rahmenvereinbarung, auch für künftige Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf deren Geltung hingewiesen werden muss.
Artikel 2: Vertragsgegenstand
2.1. Wir führen für den Auftraggeber Holzbauarbeiten, sowie Außen- und Innenschreinerarbeiten, gemäß dem uns erteilten Auftrag, der Art und dem Umfang der vereinbarten Leistungen sowie den gesetzlichen Vorschriften, durch.
2.2. Für den Erhalt der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) trägt alleine der Auftraggeber die Verantwortung, insbesondere wenn der Auftraggeber den Beginn der Arbeiten anordnet obgleich die erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen.
2.2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Einsatzort frei zugänglich und durch einen geeigneten und befestigten Zufahrtsweg, auch für schwere Baumaschinen und Transportfahrzeuge, erreichbar ist. Gleiches gilt für Innenräume, die im Vorfeld leergeräumt werden müssen, so dass unsere Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können.
2.3. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, uns die Massenberechnungen, die technischen Pläne und das Baulastenverzeichnis (insofern solche Unterlagen vorliegen) vor Angebotserstellung zur Verfügung zu stellen und uns umfassend über besondere Risiken oder Erschwernisse, wie beispielsweise Versorgungsleitungen, Elektro-, Telefonkabel, Verbindungen zu Nachbargebäuden usw., zu unterrichten.
Artikel 3: Angebote und Vertragsabschluss
3.1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn diese wären ausdrücklich von uns als verbindlich gekennzeichnet worden.
3.2. Eine schriftliche Bestellung/Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot, wobei wir uns das Recht vorbehalten, dieses Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3. Kosten für die eventuelle Anlage von Zufahrtswegen oder das Freiräumen des Einsatzortes (siehe auch Artikel 2.2.) sind nicht in unseren Angeboten enthalten (insofern nicht gesondert aufgeführt). Gleiches gilt für eventuelle Mehrkosten, die auf besondere Umstände zurückzuführen sind, die uns bei Angebotserstellung nicht bekannt waren.
Artikel 4: Baubeginn/Fertigstellungstermine
4.1. Die mündlich vereinbarten Termine für den Baubeginn oder die Fertigstellung sind als unverbindlich zu betrachten.
4.2. Falls das Datum des Baubeginns oder der Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann, entsteht dem Auftraggeber daraus keinerlei Schadenersatzanspruch oder das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Sollte es jedoch zu unverhältnismäßig langen Verzögerungen kommen, die belegbar durch uns verursacht/verschuldet sind, hat der Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Versand einer an uns gerichteten, letzten erfolglosen Inverzugsetzung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Sollte der Beginn der Arbeiten bzw. die Fertigstellung aufgrund von höherer Gewalt oder nicht durch uns zu verantwortenden Gründen (Unfall, Brand, Epidemien oder Pandemien, Streiks, Witterung, …), des Nichtvorliegens der behördlichen Genehmigungen, technischer Einschränkungen oder aus Sicherheitsgründen nicht (oder nicht in absehbarer Zukunft) möglich oder vertretbar sein, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber aus diesem Umstand ein Recht auf Schadenersatz oder Vertragserfüllung entsteht.
4.4. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, im Rahmen der Ausführung dieser Vereinbarung mit Dritten zusammenzuarbeiten. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass der Auftragnehmer und seine Partner bzw. eventuelle Subunternehmer im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung lediglich eine Verpflichtung zum Mittel und keine Resultatsverpflichtung eingehen.
Artikel 5: Preise
5.1. Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
5.2. Die in den von uns als verbindlich gekennzeichneten Angeboten und Kostenvoranschlägen vermerkten Preise sind lediglich während einer Frist von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum bindend.
5.3. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und ggf. Entsorgungskosten, die im Rahmen der Baustelle anfallen, es sei denn diese wären in unseren Angeboten gesondert vorgesehen worden.
5.4. Bei offensichtlich fehlerhafter Preisberechnung unsererseits, behalten wir uns das Recht zur Nachforderung vor.
5.5. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preise von Zeit zu Zeit anzupassen. Jede Preisänderung wird dem Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit mitgeteilt, und diese Preisanpassungen wirken sich nur auf Leistungen aus, die nach dem Datum des Inkrafttretens der Preisänderung erbracht werden.
5.6. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Preis und die Bedingungen für die von ihm oder einem seiner Subunternehmer ausgeführten Arbeiten einseitig zu ändern, wenn sich zwischen der Bestellung und der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Leistungen einer oder mehrere objektive Faktoren für die Preisfindung aufgrund vorhersehbarer oder unvorhersehbarer Umstände erheblich ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Preise von:
– Rohstoffen, Waren, einschließlich ihrer Transportkosten;
– Lohnkosten, Sozialabgaben;
– Zuliefererdienste;
– Energie, einschließlich der Übertragungs- und Verteilungskosten der Netzbetreiber;
– Steuern und Abgaben, die von nationalen oder ausländischen Behörden auferlegt werden.
5.7. Der Auftragnehmer erkennt an, dass die angegebenen Preise nicht für die gesamte Dauer der Vereinbarung garantiert werden können. Wir sind berechtigt, Preiserhöhungen der unter 5.6. genannten Posten in gleicher Weise wie eventuelle Preissenkungen weiterzugeben. Jede Preisanpassung der unter 5.6. genannten Posten wird dem Auftraggeber mindestens dreißig Tage vor ihrer Anwendung schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat dann während dieser Frist die Möglichkeit, den Vertrag ohne Vertragsstrafe zu kündigen, wenn die Erhöhung mehr als 30 % des ursprünglichen Preises beträgt, vorausgesetzt, dass die Leistungen noch nicht vollständig erbracht wurden. In allen anderen Fällen werden die Parteien den Vertrag neu verhandeln.
Artikel 6: Zahlung
6.1. Wenn nicht anders vereinbart, ist jede Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen, ohne Skonto oder andere Nachlässe.
6.2. Wir sind dazu berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen und das Zustandekommen des Vertrages von der vorherigen, vollständigen Begleichung dieser Vorschussleistung abhängig zu machen. Sollte der Vertrag bereits rechtswirksam abgeschlossen worden sein, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, wenn die Vorschusszahlung nicht in der vereinbarten Frist erfolgt ist und ohne dass dem Auftraggeber daraus ein Recht auf Schadenersatz oder Vertragserfüllung entstehen würde.
6.3. Die Zahlung erfolgt in der auf der Rechnung aufgeführten Währung durch Überweisung auf eines unserer Bankkonten.
6.4. Wenn abweichend von Paragraph 6.1., Zahlungsfristen ausdrücklich gewährt wurden, bewirkt jede Verspätung der Zahlung von Rechtswegen und ohne vorherige Mahnung die unmittelbare Fälligkeit des/der ausstehenden Saldos/Saldi. In diesen Fällen behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, die Ausführung der noch laufenden Aufträge auszusetzen bis zur vollständigen Zahlung der noch ausstehenden Beträge, ohne dass dem Auftraggeber aus diesem Umstand irgendein Anspruch einschließlich des Rechts auf Schadenersatz entstehen würde.
6.5. In dem unter Paragraph 6.4. beschriebenen Fall, haben wir ebenfalls das Recht, außergerichtlich und ohne Inverzugsetzung, alle abweichenden und zusätzlichen Bedingungen, die zugunsten des Auftraggebers in Bezug auf Rabatte und Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, zu annullieren, unabhängig davon, ob sie für eine bestimmte Bestellung oder für alle Bestellungen innerhalb eines bestimmten oder unbestimmten Zeitraums vereinbart wurden.
6.6. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers einen Zahlungsplan vorschlagen, um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, seine finanzielle Situation zu regulieren. Diese Fazilität wird unter den folgenden Bedingungen gewährt: i) der Auftraggeber muss seine Anfrage innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Fälligkeit schriftlich beantragen, ii) der Vorschlag für einen Zahlungsplan muss angemessen sein und die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers widerspiegeln, iii) die Einigung auf einen Zahlungsplan entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung, eventuell anfallende Verzugszinsen zu zahlen, iv) die Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsplans hat die sofortige Fälligkeit der gesamten Schuld zur Folge.
6.6. In dem unter Paragraph 6.4. beschriebenen Fall, wird die Rechnung automatisch, von Rechts wegen und ohne vorherige Ankündigung ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung als vertragliche Entschädigungsklausel um eine zusätzliche Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des unbezahlten Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 125 €, erhöht.
6.7. Darüber hinaus werden ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Verbrauchergeschäfte (B2C) und in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Geschäfte zwischen Unternehmern (B2B) gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in der durch das Gesetz vom 14. August 2021 geänderten Fassung, fällig. Zusätzlich zu dem oben genannten Pauschalbetrag wird von Amts wegen, eine Pauschale von 40 Euro für die dem Gläubiger infolge des Zahlungsverzugs des Auftraggebers entstandenen Eintreibungskosten hinzugerechnet. Im Falle einer gerichtlichen Eintreibung der Forderungen, gehen die daraus entstandenen Kosten und Auslagen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
6.8. Jede vom Auftraggeber geleistete Zahlung wird zunächst auf die Verzugszinsen und dann auf den eigentlichen Rechnungsbetrag angerechnet.
6.9.Unter Androhung des Verlustes seines Rechts muss der Auftraggeber alle Beanstandungen bezüglich der Rechnungsstellung für durch den Auftragnehmer gelieferte Produkte oder erbrachte Leistungen innerhalb von acht Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung per Einschreiben oder E-Mail rügen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist keine Reklamation, gilt die Rechnung als vom Auftraggeber akzeptiert. Die unbeanstandete Zahlung der Rechnung stellt die definitive Abnahme der gelieferten Produkte oder erbrachten Leistungen dar. Eine Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, die fälligen Rechnungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu bezahlen.
Artikel 7: Eigentumsvorbehalt
7.1. Abweichend von Artikel 1583 des luxemburgischen Zivilgesetzbuches behalten wir uns das Eigentumsrecht an unseren Waren/Produkten vor (der Gefahrenübergang an den Auftraggeber findet hingegen bei Lieferung statt), solange unsere Rechnungen und alle damit verbundenen Kosten nicht beglichen wurden. Insofern der Auftraggeber unsere Rechnungen nicht vollständig beglichen hat, verpflichtet sich dieser dazu, die Ware weder zu veräußern, zu verpfänden, noch auf eine andere Art und Weise den Wert der Ware zu mindern. Er verpflichtet sich ebenfalls dazu, eine eventuelle Rücknahme der Ware durch uns nicht zu behindern.
7.2. Im Falle der Rücknahme ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, uns für jegliche Wertverluste der Ware zu entschädigen, einschließlich der normalen Abnutzung und/oder Zerstörung, sowie uns die entstandenen Kosten für die Rücknahme zu erstatten. Als Entschädigung können wir den bereits angezahlten Teil des Kaufpreises einbehalten.
Artikel 8: Mängelprüfung, Ansprüche und Haftung
8.1. Nach angezeigter Fertigstellung werden die Arbeiten innerhalb von 15 Tagen durch den Auftraggeber abgenommen. Die Abnahme kann auch formfrei oder stillschweigend erfolgen. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Auftraggeber innerhalb der vorgesehenen Frist keinerlei Vorbehalte oder Beanstandungen vorbringt, beziehungsweise die Räume/den Gegenstand in Gebrauch genommen hat oder mit Nachfolgearbeiten begonnen wurde. Sollten innerhalb der vorgenannten Frist keine Beanstandungen an uns herangetragen werden, gilt das Rechnungsdatum als endgültiges Abnahmedatum und Beginn der gesetzlichen Garantiefristen.
8.2. Offensichtliche Mängel sind uns nach deren Feststellung unverzüglich anzuzeigen. Sollte dies nicht erfolgen, übernehmen wir keinerlei Gewähr für daraus entstandene Schäden.
8.3. Unsere Gewährleistungspflichten beschränken sich auf die verpflichtenden, gesetzlichen Garantie- und Gewährleistungspflichten und -fristen. Bei berechtigter Beanstandung behalten wir uns das Recht vor, innerhalb einer vernünftigen Frist, das defekte Material zu ersetzen oder zu reparieren. Jeder Schadenersatz, der dazu dient, gleich welchen Schaden, sei er direkt oder indirekt, vorhersehbar oder unvorhersehbar, materiell oder immateriell, vertraglich oder deliktisch auszugleichen, an Personen oder Sachen, ist ausgeschlossen.
8.4. Es wird keinerlei Gewähr übernommen für Mängel oder Schäden, die unsere Leistungen betreffen, jedoch aufgrund von fehlerhaften Berechnungen oder unvollständiger Informationen und Unterlagen des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter, Angestellten, Bevollmächtigten oder eines von ihm beauftragten Dritten, wie z. B. Architekten, Statiker oder anderer Gewerke entstanden sind. In diesem Sinne übernimmt der Auftragnehmer weder vertraglich noch außervertraglich die finanziellen Folgen von Fehlern und Verfehlungen anderer Beteiligten, sei es im Vorfeld oder parallel zur Erbringung seiner Leistungen. Der Auftragnehmer haftet weder gesamtschuldnerisch noch in solidum für Fehler anderer Beteiligter und ist dem Auftraggeber gegenüber niemals zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichtet. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die gesamtschuldnerische Haftung.
8.5. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, Ansprüche jeglicher Art direkt gegen Mitarbeiter, Angestellte, Vertreter, Rechtsvertreter sowie Bevollmächtigte des Auftragnehmers geltend zu machen. Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit den durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind ausschließlich gegenüber dem Auftragnehmer selbst zu erheben. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob die Ansprüche aus vertraglichen, außervertraglichen oder anderen Rechtsgründen resultieren.
8.6. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die Schaden an Personen oder Sachen verursacht, haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Seine Gesamthaftung gegenüber dem Auftraggeber, sei es auf der Grundlage eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), des Gesetzes oder anderweitig, im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag, ist niemals höher als der niedrigere der folgenden Werte: entweder der Betrag, den der Auftraggeber tatsächlich gezahlt hat oder der dem Auftraggeber durch uns in Rechnung gestellt wurde, und dies für den nicht konformen Teil der durch den Haftungsfall betroffenen Ware oder Leistung, für den unsere Haftung festgestellt wurde, oder der Betrag der finanziellen Beteiligung unserer Haftpflichtversicherung, sofern diese den Schaden deckt.
8.7. Für Beschädigungen an Versorgungsleitungen übernehmen wir keinerlei Haftung, es sei denn, wir wären im Vorfeld schriftlich über deren Existenz informiert worden oder diese wären in den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und eindeutig verzeichnet gewesen.
8.8. Da es sich bei den verbauten Materialen überwiegend um Naturprodukte wie Holz handelt, kann die äußere Erscheinung der gelieferten Produkte von den Illustrationen in unseren Broschüren, Katalogen und auf unserer Webseite abweichen. Insbesondere können Unterschiede in Farbe, Ton, natürlich gewachsene Risse, Astlöcher, etc. nicht Anlass zu einer Beanstandung oder Inanspruchnahme der Garantie seitens des Auftragnehmers sein.
8.9. Nach Erfüllung unserer Aufgabe übernehmen wir keine Verpflichtung, den Auftraggeber über eventuelle Änderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften oder des Stands der Technik, die für unsere Leistung relevant sind, zu informieren oder den Auftraggeber über die möglichen Auswirkungen solcher Änderungen auf die Leistung zu unterrichten.
8.10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um potenzielle Schäden, die durch einen Fehler entstehen könnten, zu minimieren. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Auftraggeber jedoch nicht eigenständig den Fehler beheben, da sonst die Möglichkeit eines Regresses uns gegenüber entfällt.
Artikel 9: Baustellenvorbereitung
9.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, mit Beginn der Arbeiten und auf eigene Kosten die Strom- und Wasserzufuhr zur Baustelle zu gewährleisten.
9.2. Der Auftraggeber ist unter gewissen Bedingungen dazu verpflichtet einen Sicherheitskoordinator zu beauftragen. Sollte dieser die Umsetzung spezifischer Sicherheitsmaßnahmen fordern, so sind die damit entstandenen Mehraufwendungen nicht in unseren Preisen enthalten, es sei denn, wir wären im Vorfeld über solche Maßnahmen schriftlich unterrichtet worden.
Artikel 10: Auflösung des Vertrages
10.1. Im Falle der Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, so z.B. bei Pfändungen, Schulden gegenüber dem Sozial-, Steuer- und Finanzamt, Kündigung von Bankkrediten des Auftraggebers, behält der Auftragnehmer sich die Möglichkeit vor, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen. Das Recht auf zusätzlichen Schadenersatz bleibt davon unberührt.
10.2. Der Konkurs, der Vergleich oder jedes andere Verfahren der gezwungenen oder freiwilligen Auflösung des Unternehmens des Auftraggebers setzt dem Vertrag von Rechtswegen und ohne Inverzugsetzung ein Ende. Der Auftragnehmer hat die Wahl zwischen Weiterführung des ursprünglichen Vertrages oder Schadenersatz.
10.3. Bei Nichtzahlung nach Fälligkeit hat der Auftragnehmer das Recht den Vertrag ohne Inverzugsetzung und von Rechtswegen aufzulösen, unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche.
Artikel 11: Sicherheiten
11.1. Bei Nichterfüllung der Vertragspflichten oder angenommener Minderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer, unbeschadet von Artikel 6.7. berechtigt, alle Sicherheitsrechte geltend zu machen und die noch ausstehenden Lieferungen von zusätzlichen Sicherheiten abhängig zu machen oder sie zu verweigern, Lieferungen gegen Vorauskasse ausgenommen.
11.2. Bei Zahlungsrückstand und wesentlicher Vermögensverschlechterung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer außerdem berechtigt ohne Nachfristsetzung die Herausgabe der Ware zu verlangen und bei Nichterfüllung, die Geschäftsräume des Auftraggebers zu betreten. Der Auftragnehmer ist berechtigt die zurückgenommene Ware zu veräußern und den Erlös auf die offenstehenden Posten anzurechnen.
Artikel 12: Datenschutz
12.1. Falls im Rahmen dieses Vertrags personenbezogene Daten ausgetauscht werden, bestimmt jede Partei allein (und nicht gemeinsam mit der anderen Partei) den Zweck und die Mittel der Datenverarbeitung. Jede Partei handelt daher als unabhängiger Verantwortlicher.
12.2. Durch die Kontaktaufnahme mit uns, selbst bei einer einfachen Anfrage, akzeptieren Auftraggeber sowie Besucher der Website https://www.wandwerk.lu, dass ihre E-Mail-Adressen, Identifikationsdaten, Zahlungsmittel und Informationen zu den angeforderten Leistungen von uns gespeichert werden. Diese Daten werden zur optimalen Nutzung der von uns erbrachten Leistungen verwendet, insbesondere für Verhandlungen, Vertragsabschluss, Durchführung und Beendigung des Vertrags, Reparaturen oder Wartung sowie für etwaige Streitigkeiten.
12.3. Die Datenverarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung eines Vertrags, an dem die betroffene Person beteiligt ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf deren Anfrage (z.B. Angebotserstellung).
12.4. Die Daten können an unsere Partner weitergegeben werden, die für die Ausführung, Verarbeitung, Verwaltung und Bezahlung der Bestellungen verantwortlich sind. Sie werden niemals zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Wir können die Daten an Subunternehmer weitergeben, die an der Erbringung der Leistungen beteiligt sind, wie z.B. Werkstätten, Versicherer, Treuhänder (Buchhaltung), externe Berater, Webmasters, Programmierer, IT-Spezialisten, Verwaltungen und Steuerbehörden. Außerdem können wir gezwungen sein, die Daten zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder auf Anforderung einer Behörde oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens offenzulegen, um die allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, Beschwerden zu beantworten oder die Rechte oder unsere Interessen oder die des Auftraggebers zu schützen.
12.5. Wir übermitteln die Daten nicht in Drittländer. Drittländer sind alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die keine Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission haben.
12.6. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Parteien verpflichtet:
(a) ihre Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen zu erfüllen;
(b) den betroffenen Personen die Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO bereitzustellen;
(c) keine Handlungen oder Unterlassungen vorzunehmen, die die andere Partei gemäß den Datenschutzgesetzen haftbar machen könnten;
(d) sicherzustellen, dass personenbezogene Daten sicher ausgetauscht werden;
(e) angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden;
(f) bei Anfragen der anderen Partei angemessene Unterstützung, Informationen und Zusammenarbeit in Datenschutzfragen zu leisten, einschließlich:
– aller Fragen, die zur kontinuierlichen Einhaltung der Datenschutzgesetze durch die andere Partei erforderlich sind;
– Ansprüchen und/oder der Ausübung von Rechten durch eine betroffene Person gemäß den Datenschutzgesetzen oder Untersuchungen oder Maßnahmen der luxemburgischen Datenschutzbehörde (“CNPD”) oder einer anderen Aufsichtsbehörde;
– Sicherheitsverletzungen und/oder Verlust, Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung personenbezogener Daten; und
(g) sicherzustellen, dass alle Geschäfts- und Betriebsunterlagen sowie personenbezogene Daten sicher aufbewahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, und diese Daten nach Vertragsende oder auf Anfrage der anderen Partei zurückzugeben, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
12.7. Wir speichern die personenbezogenen Daten unserer Auftraggeber sicher, geschützt durch technische und physische Sicherheitsmaßnahmen. Die Daten werden in Dateien gespeichert, die nur für unsere Mitarbeiter und den IT-Dienstleister zugänglich sind.
12.8. Die Daten werden so lange gespeichert, wie wir einer Gewährleistungspflicht unterliegen oder solange es laufende Streitigkeiten bezüglich des Vertrags gibt.
12.9. Auftraggeber haben das Recht, Zugang zu ihren Daten zu verlangen, diese zu berichtigen oder zu löschen, die Verarbeitung einzuschränken, der Verarbeitung zu widersprechen und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Auftraggeber können uns unter info@wandwerk.lu kontaktieren, um ihre Rechte auszuüben oder weitere Informationen zu erhalten. Wir werden innerhalb eines Monats antworten. Sollten Sie mit der Antwort unzufrieden sein, haben sie das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.
BESONDERE BESTIMMUNGEN ANWENDBAR BEZÜGLICH VERTRÄGEN MIT VERBRAUCHERN
Artikel 13: Fernabsatz und Widerrufsrecht
13.1. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die in der Werkstatt bzw. in seinen Geschäftsräumen geschlossen werden, der Auftraggeber, im Gegensatz zu Fernabsatzgeschäften, über kein Widerrufsrecht verfügt. Es kommt somit zum definitiven Vertragsabschluss zwischen den Parteien.
13.2.Widerrufsrecht. Gemäß Art. L. 221-3 und folgende sowie L.222 und folgende des Verbrauchergesetzbuches, hat der Verbraucher das Recht, im Falle von Fernabsatzverträgen, außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen sowie Verbraucherkreditverträgen, den entsprechenden Vertrag, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen, ab Erhalt der Ware bzw. der Dienstleistung, ohne Angaben von Gründen und ohne Strafe, zu widerrufen. Sollte der letzte Tag der Widerspruchsfrist kein Arbeitstag sein, so wird diese automatisch bis zum nächsten darauffolgenden Arbeitstag verlängert.
13.3. Um das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen, muss der Auftraggeber innerhalb der 14-tägigen Frist schriftlich oder mittels eines anderen dauerhaften Datenträgers, den Widerruf an uns richten. Der Widerruf kann per E-Mail an folgende Adresse info@wandwerk.lu, oder per Post, an unseren oben genannten Gesellschaftssitz erfolgen.
Inhaltlich sollte dieses Schreiben zumindest folgende Informationen enthalten:
**WIDERRUFSFORMULAR**
(Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus und senden Sie es zurück, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten)
– An: WANDWERK S. à r. l., info@wandwerk.lu
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf/die Erbringung der folgenden Leistung:
– Bestellt am (*)
– Name des/der Verbraucher(s) (*)
– Adresse des/der Verbraucher(s) (*)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum (*) (*) Unzutreffendes streichen und ausfüllen.
13.4. Im Falle des Widerrufs verpflichtet sich der Auftraggeber gleichzeitig dazu, die Ware vollständig und unbeschädigt, innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen, ab dem Datum der Benachrichtigung über die Ausübung des Widerrufsrechts, an uns zurückzusenden bzw. die Ware zur Verfügung zu stellen. Die unmittelbaren Kosten, die mit der Rücksendung der Ware in Verbindung stehen, sind durch den Auftraggeber zu tragen. Der Gefahrenübergang findet zum Zeitpunkt der Inbesitznahme der Ware durch uns statt.
13.5. Wir verpflichten uns dazu, nach Erhalt bzw. nach Zurverfügungstellung der unversehrten Ware, die ggf. erhaltene Anzahlung, in vollem Umfange, und innerhalb von maximal dreißig (30) Kalendertagen, zu erstatten. Wir sind dazu berechtigt, die Erstattung des Kaufpreises bzw. der Anzahlung zu verweigern, bis wir die Ware in unversehrtem Zustand zurückerhalten haben.
13.6. Das hier beschriebene Recht auf Widerruf besteht insbesondere nicht, bzw. erlischt, in folgenden Fällen:
- a) im Rahmen der Erbringung von Leistungen, die wir mittels der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers begonnen haben, und für die der Auftraggeber anerkannt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Vertrag durch uns vollständig erfüllt wurde (dies gilt insbesondere für z. B. Werkstatt -und Reparaturdienstleistungen);
- b) im Rahmen der Lieferung von Waren, die nach den Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
- c) im Rahmen der Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und die vom Verbraucher nach der Lieferung entsiegelt wurden;
- d) im Rahmen der Lieferung von Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Artikeln vermischt werden;
- e) in Fällen, bei denen der Auftraggeber uns ausdrücklich gebeten hat, ihn zu besuchen, um dringende Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchzuführen. Erbringen wir bei diesem Besuch jedoch zusätzliche Dienstleistungen, die über die vom Auftraggeber ausdrücklich gewünschten hinausgehen, oder liefern wir andere Waren als Ersatzteile, die für die Wartungs- oder Reparaturarbeiten erforderlich sind, so gilt das Widerrufsrecht für diese zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren.
Durch die Annahme der vorliegenden AGB erkennt der Verbraucher seine vorherige ausdrückliche Zustimmung an, dass er sein Widerrufsrecht in den vorab erwähnten Fällen nicht ausüben kann.
13.7. Sollte die Ware Gebrauchsspuren oder Abnutzungserscheinungen aufweisen, die auf eine über die übliche Begutachtung und Beschaffenheitsprüfung hinausgehende Nutzung schließen lassen, sind wir dazu berechtigt, einen Teil des erhaltenen Kaufpreises bzw. der Anzahlung, als Nutzungsentschädigung, einzubehalten.
Artikel 14: Gesetzliche Gewährleistung
14.1. Die Klage auf Konformitätsgarantie, die dem Auftraggeber zusteht, ist in den Artikeln L-212-1 – L-212-9 des Verbraucherschutzgesetzes geregelt. Konformitätsmängel des verkauften Gegenstands fallen unter Garantie, sofern der Mangel innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ab dem Datum der Lieferung der Ware angezeigt wird. Alle offensichtlichen Mängel oder Defekte an der Ware sind uns unter Verwirkungsfolge sofort bei der Lieferung der Ware zu rügen.
14.2. Eine kürzere Garantiezeit, aber auf jeden Fall mindestens ein Jahr, kann vereinbart werden, wenn der Verkauf Gebrauchtwaren betrifft.
14.3. Um eine vollständige Information des Auftraggebers zu gewährleisten, werden die Artikel L.212-1 bis L.212-9 des Verbraucherschutzgesetzes im Folgenden in ihrer Originalfassung vollständig wiedergegeben:
Art. L. 212-1.
Les dispositions de la présente section s’appliquent aux contrats de vente de biens meubles corporels conclus entre professionnel et consommateur. Pour les besoins de la présente section, les contrats de fourniture de biens meubles à fabriquer ou à produire sont assimilés à des contrats de vente.
Elles ne s’appliquent pas aux biens vendus par autorité de justice, à l’électricité, à l’eau et au gaz lorsqu’ils ne sont pas conditionnés dans un volume délimité ou en quantité déterminée.
Art. L. 212-2.
Pour l’application de la présente section, il faut entendre par «producteur»: le fabricant d’un bien meuble corporel, l’importateur de ce bien sur le territoire de l’Union européenne ou toute autre personne qui se présente comme producteur en apposant sur le bien son nom, sa marque ou un autre signe distinctif.
Art. L. 212-3.
Le professionnel est tenu de livrer un bien conforme au contrat et répond des défauts de conformité existant lors de la délivrance, quand bien même il ne les aurait pas connus.
Le professionnel répond des défauts de conformité résultant de l’emballage, des instructions de montage ou de l’installation lorsque celle-ci a été mise à sa charge par le contrat ou effectuée sous sa responsabilité.
Sans préjudice de l’article L. 111-1, le professionnel est également tenu par les déclarations publiques qui émanent du producteur ou de son représentant à moins qu’il ne démontre qu’il ne connaissait pas, et n’était pas raisonnablement en mesure de connaître, la déclaration en cause.
Art. L. 212-4.
Pour être conforme au contrat, le bien doit, selon le cas:
- a) présenter les caractéristiques que les parties ont définies d’un commun accord;
- b) être propre aux usages auxquels servent habituellement les biens du même type;
- c) correspondre à la description donnée par le professionnel et posséder les qualités que celui-ci a présentées au consommateur sous forme d’échantillon ou de modèle;
- d) être propre à tout usage spécial recherché par le consommateur, que celui-ci a porté à la connaissance du professionnel lors de la conclusion du contrat, sans que ce dernier ait exprimé de réserve;
- e) présenter les qualités qu’un consommateur peut raisonnablement attendre eu égard aux déclarations publiques faites par le professionnel dans la publicité ou l’étiquetage. Le consommateur ne peut contester la conformité en invoquant un défaut qu’il connaissait ou ne pouvait ignorer lors de la conclusion du contrat. Il en va de même lorsque le défaut affecte les matériaux qu’il a lui-même fournis.
Art. L. 212-5.
(1) En cas de défaut de conformité, le consommateur a le choix de rendre le bien et de se faire restituer le prix ou de garder le bien et de se faire rendre une partie du prix. Il n’y a pas lieu à résolution de la vente ni à la réduction du prix si le professionnel procède au remplacement ou à la réparation du bien. La résolution de la vente ne peut être prononcée si le défaut de conformité est mineur.
(2) Au lieu d’exercer l’option ouverte au paragraphe (1), le consommateur est en droit d’exiger du professionnel, sauf impossibilité ou disproportion, la mise en conformité du
bien. Il peut choisir entre la réparation ou le remplacement, à moins que l’une de ces solutions ne constitue par rapport à l’autre une charge excessive pour le professionnel.
Un mode de dédommagement est considéré comme disproportionné s’il impose au professionnel des coûts qui, par rapport à l’autre mode, sont déraisonnables compte tenu:
– de la valeur qu’aurait le bien s’il n’y avait pas défaut de conformité,
– de l’importance du défaut de conformité et
– de la question de savoir si l’autre mode de dédommagement peut être mis en œuvre sans inconvénient majeur pour le consommateur.
La mise en conformité doit avoir lieu dans le mois à partir du jour où le consommateur a opté pour la mise en conformité.
Passé ce délai, le consommateur peut rendre le bien et se faire restituer le prix ou garder le bien et se faire restituer une partie du prix.
La mise en conformité a lieu sans aucun frais ni inconvénient majeur pour le consommateur, compte tenu de la nature du bien et de l’usage spécial recherché par le consommateur.
Le professionnel est, en outre, tenu de tous les dommages et intérêts envers le consommateur.
Art. L. 212-6.
Pour mettre en œuvre la garantie légale du professionnel, le consommateur doit, par un moyen quelconque, lui dénoncer le défaut de conformité dans un délai de deux ans à compter de la délivrance du bien. Aucune prescription ne peut être acquise avant l’expiration de ce délai.
Le consommateur est déchu de son action en garantie à l’expiration d’un délai de deux ans à compter de la dénonciation prévue à l’alinéa qui précède, sauf au cas où il aurait été empêché de la faire valoir par suite de la fraude du professionnel.
Le délai de déchéance est encore interrompu par tous les pourparlers entre le professionnel et le consommateur. Le délai de déchéance est encore interrompu par une assignation en référé ainsi que par toute instruction judiciaire relative au défaut.
Un nouveau délai d’un an prend cours au moment où le professionnel aura notifié au consommateur, par lettre recommandée, qu’il interrompt les pourparlers ou que le consommateur est informé de la clôture de l’instruction.
Après l’expiration du délai de deux ans, le consommateur ne peut plus se prévaloir du défaut du bien, même par voie d’exception. Le consommateur peut toutefois, s’il n’a pas acquitté le prix et à condition d’avoir régulièrement dénoncé le défaut, opposer, comme exception contre la demande de paiement, une demande en réduction de prix ou en dommages et intérêts.
Sauf preuve contraire, les défauts de conformité qui apparaissent dans un délai de six mois à partir de la délivrance du bien sont présumés exister au moment de la délivrance.
Pour les biens d’occasion, le professionnel et le consommateur peuvent convenir, par une clause contractuelle écrite individuellement négociée, une durée de garantie plus courte que la garantie légale de deux ans sans que cette durée puisse être inférieure à un an. En matière automobile, une telle réduction n’est valable que si la première mise en circulation a eu lieu il y a plus d’une année.
Art. L. 212-7.
Les conventions conclues avant que le consommateur n’ait formulé sa réclamation, qui écartent ou limitent directement ou indirectement les dispositions de la présente section sont interdites et réputées nulles et non écrites.
Toutefois, une convention par laquelle le consommateur déclare avoir eu connaissance des défauts de conformité au moment de la conclusion du contrat, en précisant la nature de ceux-ci, est valable.
Art. L. 212-8.
Les dispositions qui précèdent ne privent pas le consommateur du droit d’exercer l’action résultant des vices rédhibitoires telle qu’elle résulte des articles 1641 à 1649 du Code civil, ou toute autre action de nature contractuelle ou extracontractuelle qui lui est reconnue par la loi.
Art. L. 212-9.
Les règles relatives à la garantie des vices cachés dans les contrats de vente entre professionnel et consommateur sont fixées par les articles 1641 à 1649 du Code civil.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 15: Anwendbares Recht, Streitbeilegung und Gerichtsstand
15.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre Auslegung und Ausführung unterliegen ausschließlich dem luxemburgischen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
15.2. Jeglicher Streitfall im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Gültigkeit, der Auslegung und der Auflösung der Verkaufsverträge unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte. Die vorliegende Bestimmung findet selbst bei Rechtshängigkeit, Zwischenklage, Gewährleistungsklage oder bei einer Mehrheit von Beklagten Anwendung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Streitfall vor jedes andere Gericht zu bringen.
15.3. Sollte der Auftraggeber nicht der deutschen Sprache mächtig sein kann ihm auf dessen Anfrage hin eine ins Französische übersetzte Fassung der vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Fassung ausschlaggebend.
Artikel 16: Zustellungsort
Für die Erfüllung dieses Vertrags, seiner Folgen und Konsequenzen wählen die Parteien als Zustellungsort ihren jeweiligen Wohn -bzw. Geschäftssitz, wie er in der Kopfzeile dieses Vertrags angegeben ist bzw. durch den Auftraggeber übermittelt wurde. Jede Änderung des von einer der Parteien gewählten Wohnsitzes muss der anderen Partei unverzüglich mitgeteilt werden, andernfalls kann sie der anderen Partei nicht entgegengehalten werden. Die Parteien vereinbaren darüber hinaus ausdrücklich, dass die Verwendung ihrer im Rahmen des Vertragsschlusses hinterlegten E-Mail-Adresse als rechtlich gültiges Mittel der Benachrichtigung zwischen den Parteien gilt.
Artikel 17: Änderungen
Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich über wesentliche Änderungen der Bedingungen oder das Eintreten von Ereignissen, die die Erfüllung dieses Übereinkommens beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.
Artikel 18: Salvatorische Klausel
18.1. Falls zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nach geltendem Recht rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sind oder werden, wird die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen oder eines Teils einer Bestimmung in keiner Weise beeinträchtigt oder beeinträchtigt.
18.2. Im Falle der Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit bemühen sich die Vertragsparteien, in gutem Glauben Verhandlungen zu führen, um eine gültige und durchsetzbare Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die, soweit möglich, mit dem Inhalt und dem Zweck dieser Vereinbarung übereinstimmt und die in ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der ungültigen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Artikel 19: Geschäftsfähigkeit der Unterzeichner
Jeder Unterzeichner dieses Vertrags garantiert, dass er die Befugnis hat, diesen Vertrag im Namen der Partei, für die er das Dokument unterzeichnet, zu unterzeichnen, dass der Vertrag durch alle anwendbaren internen Geschäftsverfahren genehmigt wurde und dass er sich bereit erklärt, die andere Partei gegen alle Ansprüche zu verteidigen und freizustellen, die darauf beruhen, dass er nicht die Befugnis hat, im Namen der Partei, für die er hierin eingetreten ist, zu unterzeichnen.
Artikel 20: Elektronische Unterschriften
Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass die Unterschrift einer Partei über ein gescanntes oder digitalisiertes Bild einer handschriftlichen Unterschrift (z. B. ein Scan im PDF-Format) oder eine elektronische Signatur (z. B. über DocuSign) gemäß der eIDAS-Verordnung EU/910/2014 für die Zwecke der Gültigkeit, Anwendbarkeit und Zulässigkeit die gleiche Kraft und Wirkung wie eine handschriftliche Originalunterschrift hat. Die Übergabe der vollständig unterzeichneten Kopie per E-Mail oder über ein elektronisches Signatursystem hat die gleiche Kraft und Wirkung wie die Übergabe einer Originalkopie auf Papier.
Avertissement pour nos clients francophones: Si vous ne maîtrisez pas la langue dans laquelle les présentes CG sont rédigées vous avez le droit d’obtenir, sur simple demande, une traduction française des présentes conditions.
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